Zum Herunterladen: Gesetzentwurf zur Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes

Auf dieser Seite kann ab sofort der kürzlich von der Bundesregierung präsentierte Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Datenschutzes für Arbeitnehmer heruntergeladen werden.

Gesetz AN-Datenschutz

Kinder-Chipkartensystem für alle Kinder

Offener Brief an den parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen:

Sehr geehrter Herr van Essen,

um einer Diskriminierung der Harzt IV-Kinder vorzubeugen, ist es günstiger, allen Kindern bis 15 Jahren eine Chipkarte bis jährlich 240 EUR zu bewilligen. Bei Netto-Einkommen über 50.000 EUR werden die 240 EUR pro Kind als Einkommen angerechnet. Denn es ist ungerecht, dass Hartz IV-Kinder bevorzugt werden und Kinder, die in Elternhäuser mit unteren Einkommen aufwachsen, können sich wie Hartz IV-Kinder kaum Kultur- und Freizeiterlebnisse leisten. Somit wären alle Kinder gleichgestellt. Vor allem in den Ferien sind Kinder, die in Hartz IV- und in geringfügig verdienenden Elternhäusern aufwachsen, benachteiligt, denn Langeweile ist vorprogrammiert, da oftmals aus finanziellen Gründen Hobbys und organisierte Freienaktivitäten nicht genutzt werden können.

Kindern / Jugendlichen ab 15 – 18 Jahren erhalten ebenfalls eine Chipkarte mit einem Betrag von 360 EUR und wird bei Eltern, die über ein Netto-Einkommen über 50.000 EUR verdienen, als Einkommen angerechnet. Ausgenommen sind Jugendliche ab 15 – 18 Jahren, die eine Lehre begonnen oder ein Studium aufgenommen haben.

Wir haben im Freundeskreis und unter liberaldenkenden Bürgern meine Idee diskutiert. Von allen Seiten wurde diese Idee als realisierbar erkannt. Natürlich wissen wir, dass Kinder im ländlichen Gegenden benachteiligt sind, da das Angebot an Freizeitmöglichkeiten meisten minimal ist und nur mit Bus / Bahn, etc. erreichbar ist. Diese Problematik kann auch städtische Kinder betreffen, die innerhalb einer Stadt lange Wegezeiten auf sich nehmen müssen. Eine 100 %-ige gerechte Regelung, in der alle Kosten berücksichtigt sind, wird nicht erreicht werden können. Die Chancen, dass allen Kindern die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen zukommt, ist mit der Vergabe von Chipkarten an alle Kinder und Jugendlichen gegeben.

Ein so reiches Land wie Deutschland muss finanziell in der Lage sein, in seine Zukunft, die Kinder, zu investieren, mit dem Ziel, dass allen Kinder und Jugendlichen annähernd gleiche Chancen ermöglicht werden. Wofür die Karte nicht genutzt werden darf, muss dargestellt werden.

Sollte diese Idee bei der FDP Anklang finden, dann muss die Diskussion jetzt in die Öffentlichkeit getragen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Rummel
Liberale Arbeitnehmer Sachsen e.V.

Leiharbeit: Gleiches Geld für gleiche Arbeit

LAN Sachsen und Berlin-Brandenburg für Lohnangleichung zwischen Leiharbeitern und Festangestellten

Angesichts neuer Arbeitsmarktdaten, nach denen der derzeitige Aufschwung am Arbeitsmarkt maßgeblich durch den Einsatz von Leiharbeitern getragen wird, unterstützen die Liberalen Arbeitnehmer in Sachsen, Berlin und Brandenburg die Pläne der FDP-Arbeitsmarktexperten im Bund, Heinrich Kolb und Johannes Vogel für eine Lohnangleichung zwischen Zeitarbeitern und den fest angestellten Beschäftigten.

Die LAN-Landesvorsitzenden Wolfgang Lesch und Martin Lebrenz äußerten sich am Donnerstagvormittag: „Leih- und Zeitarbeit sind auf dem Weg, den Rekordstand aus dem Jahr 2008 zu erreichen. Dies ist ein gutes Zeichen, weil es auch für bislang arbeitslose Personen die Möglichkeit auf eine Anstellung bietet. Gleichzeitig müssen wir aufpassen, dass die Einkommenskluft zwischen Leiharbeitern und Festangestellten nicht zu groß wird. Leiharbeit soll Auftragsspitzen in den Unternehmen abfedern. Wenn sie hingegen zur Verdrängung von Festangestellten führt oder ungerechtfertigt Lohndruck erzeugt, benötigen wir klar gesetzliche Regeln.“

Lesch und Lebrenz konkretisieren die Vorschläge der FDP-Politiker und fordern, nach einer Einarbeitungszeit von 6 Monaten die Löhne zwischen geliehenen und fest angestellten Arbeitnehmern innerhalb eines Betriebes anzugleichen. Dies schaffe Gerechtigkeit für die Beschäftigten und verhindere Mitnahmeeffekte von Unternehmen. „Damit sichern wir, dass Leiharbeit attraktiv bleibt. Bei nur 28 Millionen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland können wir es uns langfristig nicht leisten, die Binnennachfrage durch künstlich aufrecht erhaltene Lohnunterschiede in den Betrieben zu schwächen. Uns muss klar sein, dass ohne ein Anziehen der Binnennachfrage der derzeitige Aufschwung nicht von Dauer sein wird“, so die Vereinschefs weiter.

LAN Sachsen und Berlin-Brandenburg fordern deutschlandweites Handels- und Werbeverbot für Textildiscount KiK

Verein fordert deutliches Zeichen für gute Arbeitsbedingungen und anständige Löhne

Anlässlich eines Berichtes des ARD-Magazins „ARD exclusiv“ über den Textildiscount KiK und die im Unternehmen vorherrschenden Arbeitsbedingungen und Lohnpolitik fordern die Liberalen Arbeitnehmer in Sachsen, Berlin und Brandenburg ein sofortiges Handels- und Werbeverbot für die Einzelhandelskette. Die Vorsitzenden der Landesverbände, Wolfgang Lesch (Sachsen) und Martin Lebrenz (Berlin-Brandenburg) bezeichnen es als „beschämend für das gesellschaftliche Miteinander“, dass ein Unternehmen seine Mitarbeiter systematisch ausbeutet und ihnen betriebliche Grundrechte, etwa die Gründung eines Betriebsrates, verweigert. Das Magazin hatte zuvor berichtet, die Gehälter der Filialmitarbeiter des Unternehmens lägen in vielen Fällen unter dem Existenzminimum. Zudem wurde den Beschäftigten verboten, einen Betriebsrat zu gründen. Geleistete Überstunden wurden nicht vergütet, in manchen Filialen mussten Mitarbeiterinnen im Winter ohne Heizung arbeiten.

In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern Lesch und Lebrenz den Bund, die Länder und die Kommunen zu entschlossenem Handeln auf. „Wir erwarten schnelle und grundlegende Entscheidungen im Interesse der Arbeitnehmerinne und Arbeitnehmer bei KiK. Die Kommunen sind aufgerufen, bestehende Verträge über die Nutzung von Gewerbeflächen mit KiK zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen und keine neuen Flächen mehr an das Unternehmen zu vergeben. Zudem brauchen wir eine öffentlich einsehbare rote Liste mit Unternehmen, die betriebliche Grundrechte nicht einhalten und ihren Beschäftigten sittenwidrige Löhne zahlen“, sagte Lesch.

Lebrenz fordert ein Umdenken im Konsumverhalten der Menschen. Jedem Bürger muss klar sein, dass Preise, wie sie bei KiK angeboten werden, nur auf Kosten der Beschäftigten und der Produzenten zu Stande kommen können. Es muss Schluss sein mit der „Geiz-ist-geil-Mentalität“. Wir brauchen eine neue Konsum- und in einigen Betrieben auch eine neue Firmenphilosophie, die das vertrauensvolle Miteinander von Arbeitgebern und Beschäftigten beinhaltet genauso und den gegenseitigen Respekt voreinander fördert. Dazu gehört im Besonderen das Recht der Beschäftigten, einer Gewerkschaft anzugehören und bei Bedarf einen Betriebsrat gründen zu können. Und wir brauchen den mündigen Bürger, der die Herkunft der Ware und die Arbeitsbedingungen, unter denen sie produziert wurde, kritisch hinterfragt,“, so Lebrenz.

Beide Landesverbände sind sich einig, dass Unternehmen, deren Existenz lediglich davon abhängt, ihren Beschäftigten weniger als einen zum Leben ausreichenden Lohn zu zahlen, kein Recht mehr haben sollen, in Deutschland ihre Geschäfte zu betreiben. „Für langjährige Beschäftigte muss der Lohn zum Leben ausreichen, andernfalls nehmen die Unternehmen eine Spaltung der Arbeitsgesellschaft in Kauf. Wir werden dafür kämpfen, dass Betriebe wie KiK ihre Praxis radikal umstellen. Andernfalls sollen sie in Deutschland keine Zukunft mehr haben“, so die Vertreter des Vereins abschließend.

Neuer Netzwerker ab sofort online

Die neue Ausgabe des NetzWerker (Nr.11) ist ab sofort unter der Adresse http://www.der-netzwerker.info/ abrufbar.

Lesen Sie in der aktuellen Ausgabe u. a.:

- Ergebnisse der Klasusur 2010 der LAN Sachsen
- LAN fordern Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz und
- LAN-Position: Steuervereinfachung vor Steuersenkung

Die LAN wünschen viel Spaß beim Lesen!

Mitarbeiter vor Spionage in Unternehmen schützen

Liberale Arbeitnehmer fordern Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz

Die Landesverbände Berlin-Brandenburg und Sachsen der Liberalen Arbeitnehmer fordern deutlichere Anstrengungen der Unternehmen und der Politik, um den Missbrauch von Mitarbeiterdaten in Unternehmen besser zu schützen. Die Mitglieder des Vereins setzen sich seit längerem dafür ein, insbesondere die für Bewerbungstests benötigten Personaldaten der Beschäftigten stärker zu begrenzen Die Süddeutsche Zeitung hatte am Wochenende berichtet, dass der Textildiscounter Kik über Jahre hinweg die Bonität seiner 49.000 Mitarbeiter systematisch abgefragt und Beschäftigte mit finanziellen Schwierigkeiten entlassen hatte.

Für den Landesvorsitzenden der LAN Berlin-Brandenburg, Martin Lebrenz, ist die Abfragepraxis des Unternehmens nicht nachvollziehbar: „Nachdem bereits im Mai 2009 Strafanzeige gegen Kik wegen der Missachtung datenschutzrechtlicher Standards ergangen war, haben sich die dunklen Wolken über dem Konzern deutlich verdichtet. Wenn nun sogar ein ehemaliger Bezirksleiter die jahrelange Praxis des Ausspionierens bestätigt, dann muss die Politik handeln und rechtliche Schranken einziehen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Ankündigung von Bundesjustizministerin Leutheusser-Scharrenberger, ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz zu erarbeiten. Darin muss geregelt sein, auf welche Informationen zurückgegriffen werden darf, um die Arbeit der Beschäftigten zu bewerten. Eines muss dabei klar sein: Es gibt kein absolutes Auskunftsrecht für die Arbeitgeber.“

Nach Ansicht der LAN sollte der zuständige Datenschutzbeauftrage des Landes Nordrhein-Westfalen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erneut Strafanzeige gegen den Discounter stellen. Gleichzeitig sollten sich auch die Datenschutzbeauftragten anderer Länder Vorschläge erarbeiten, wie Datenmissbrauch am Arbeitsplatz künftig abgestellt werden kann. „Dies wäre ein wichtiges Zeichen an die Beschäftigten, deren Grundrechte dadurch gestärkt würden“, so Lebrenz weiter.

Offener Brief an den FDP-Generalsekretär Christian Lindner

Sehr geehrter Herr Lindner,

seit die FDP in der Regierung ist, sind wir in der realen Politik angekommen. Wir als die Vorfeldorganisationen aus Berlin/Brandenburg und Sachsen haben uns die Augen gerieben, nachdem wir zur Kenntnis nehmen mussten, dass 11 Jahre Vorbereitung zur Verantwortungsübernahme nicht ausreichen. Vor allem unsere Klientel hat sich nach der fulminanten Wahl von uns abgewandt. Das wir die größte Bevölkerungsschicht sind brauche ich sicher nicht betonen.

In unserer Verantwortung für die Freien Demokraten und unseren Vorfeldgedanken möchten wir mit gegensteuern. Dazu hilft immer ein klärendes Gespräch. Wir wissen natürlich, dass Ihre Zeit begrenzt ist, da Sie ja zurzeit sicher ein hohes Aufklärungspotenzial haben.

Vielleicht können wir uns am Ende des 3. oder im 4. Quartal in Berlin zu einer Gesprächsrunde mit Ihnen treffen. Wir haben dies bereits schon einmal mit Dr. Heinrich Kolb erfolgreich praktiziert.
Wenn Sie auch die Notwendigkeit der Information und Aufklärung sehen, dann laden Sie uns doch einfach ein. Bitte schlagen Sie uns mehrere Termine vor, da wir Politiker im Ehrenamt sind und wir Vielen die Möglichkeit geben möchten, dabei zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Lesch
Vorsitzender LAN Sachsen

Brief an Dr. Heinrich Kolb: Lohnpolitische Leitlinien liberaler Politik

Sehr geehrter Herr Dr. Kolb,

Die Liberalen Arbeitnehmer haben auf Ihrer Jahresklausur Anfang Juni lohnpolitische Leitlinien für liberale Politik erarbeitet, welche wir Ihnen im Folgenden gerne vorstellen möchten.

Unsere Landesverbände sprechen sich deutlich gegen die Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen aus. Die Lohnfindung war, ist und bleibt in Deutschland Sache der Tarifpartner in den Betrieben. Unser Land hat in den vergangenen 50 Jahren sehr gute Erfahrungen mit der Tarifautonomie gemacht. Letztere hat maßgeblich zum weltweiten Erfolg des Modells Deutschland beigetragen und tut dies auch heute noch! Umso verwunderter sind wir, dass gerade die Gewerkschaften nach dem Staat rufen, wenn es um Tarifverhandlungen geht. Wenn sich der Staat nun auch noch der Tarifpolitik bemächtigt, wird damit nicht nur die Glaubwürdigkeit des Standortes Detuschland in Frage gestellt. Auch die Gewerkschaften gäben eines ihrer zentralen Arbeitsinstrumente, die Mitbestimmung in den Unternehmen, aus der Hand.
Dies kann niemand wollen, schon gar nicbt wir als Liberale, die sich seit Jahrzehnten für die Mitbestimmung und Eigenverantwortung des Einzelnen und damit auch der Tarifpartner einsetzen.

Das Problem, mit denen besonders die Betriebe in den neuen Ländern knfrontiert sehen, ist die fehlende Tarifbindung der Unternehmen. Dies erschwert ein Agieren auf Augenhöhe und in vielen Fällen die Aushandlung von Löhnen, mit denen jeder Einzelne Mitarbeiter seinen Lebensunterhalt ohne ergänzende Mittel des Staates bestreiten kann. Niedrige Löhne gefährden nicht nur die Zukunft der deutche Sozualsysteme, die auf Wachstum und ein angemessenes Verhältnis von Leistungserbringern und –beziehern basiert. Dies ist bei heute weniger als 28 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nicht mehr der Fall. Wir unterstützen daher alle Maßnahmen, die zum Aufbau sv-pflichtiger Beschäftigung beitragen. Anders als die Gewerkschaften sagen wir aber, dass die Lohnfindung in den Betrieben verbleiben muss. Die Tatsache, dass in vielen Unternehmen Niedriglöhne gezahlt werden, ist in erster Linie die Folge des niedrigen Organisationsgrades der Beschäftigten in den Unternehmen. Besonders deutlich wird dies in einigen Dienstleistungsbranchen, in denen zum Teil nur 20-30% der Mitarbeiter gewerkschaftlich organisiert sind. Hier gilt es den Hebel anzusetzen, damit die Tarifpartner auf Augenhöhe verhandeln können.

Die Gewerkschaften stehen in der Pflicht, ihre Mitgliederpolitik zu überdenken. Sie müssen sich für neue Mitglieder öffnen und attraktive Angebote unterbreiten, um die Beschäftiten in den Unternehmen und die des öffentlichen Dienstes zu überzeugen und an sich zu binden. Dass den Gewerkschaften hierfür immer weniger Zeit bleibt, zeigt die Einigung des vierten und zehnten Senats des Bundearbeitgerichtes vom 23. Juni, welches die Tariffreiheit und somit auch die Tarifvielfalt in den Unternehmen deutlich gestärkt hat.

Anders als SPD und CDU/CSU befürchten die Liberalen Arbeitnehmer keinen tarifpolitischen Flickenteppich. Wer wie wir über jahrelange Erfahrung in der betrieblichen Mitbestimmung hat, der weiß, dass das Tarifrecht in Deutschland Hürden auflegt, bevor es zu den von vielen bereits heraufbeschworenen Arbeitskämpfen und Streiks kommen kann. Zum Einen haben die Arbeitnehmer in den vergangenen Jahren wiederholt bewiesen, dass die Mehrheit von ihnen die Beschäftigungssicherung deutlichen Vorrang vor der Erhöhung der Löhne stellt. So wird es bei einem konstruktiven Miteinander in den Unternehmen auch künftig sein. Zum Anderen benötigen Beschäftigte zur Organisation eines Streiks eine Streikkasse. Ebenjene lässt sich nicht von einem Tag auf den Anderen so ausstatten, dass ein Streik durchgeführt werden kann. An dieser Stelle findet innerhalb der Parteien von SPD, CDU und CSU derzeit eine Gespensterdebatte statt, der sich die FDP nicht anschließen sollte. Gesetzliche Regelungen zur Tarifeinheit sind derzeit nicht nötig. Es sind die Gewerkschaften des DGB, die ihre Struktur und tarifpolitischen Grundsätze modifizieren müssen.

Das zweite Ergebnis unserer Jahresklausur spiegelt sich in der Forderung nach gleichen Löhnen in neuen und alten Ländern wieder. Auch zwanzig Jahre nach der deutschen Einheit verdienen ostdeutsche Arbeitnehmer signifikant weniger als ihre Kollegen, weil sie einen deutlich geringere Stundentariflohn erhalten als ihre Kolleginnen und Kollegen im Westen.
Wir freuen uns, dass sie dieses Problem erkannt haben und in einem Beschluss zur Rentenpolitik aus dem Jahr 2007 teilweise aufgenommen haben. Ihre Begründung, dass die Lebenshaltungskosten nicht nur zwischen Ost- und Westdeutschland, sondern auch zwischen Süd- und Norddeutschland variieren, trifft den Kern des Problems. Wenn es zwischen Ost und West verschiedene Rentenniveaus gibt, muss es diese auch zwischen Nord und Süd, zwischen dem Saarland und Hamburg geben. Richtigerweise haben Sie die Schlussfolgerung gezogen, dass dies nicht das Ziel sein kann, da andernfalls ein Flickenteppich entstünde, der den Standort Deutschland massiv schwächen würde.

Genau dieser Ansatz sollte sich nun auch in der Lohnpolitik wiederfinden. Noch immer wird von verschiedenen Seiten zwei Argumente für die unterschiedlichen Löhne in Ost und West ins Feld geführt: Erstens die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten und zweitens die Unterschiede im Produktionsvolumen. Letzteres sei im Westen noch immer deutlich höher als im Osten. Für einige Branchen mag dies noch zutreffen. Gleichzeitig gibtr es, beispielsweise im Energiesektor und in der Automobilwirtschaft auch ostdeutsche Unternehmen, die eine höhere Produktion aufweisen als die Werke in West-, Süd- oder Norddeutschland. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn der Facharbeiter im BMW-Werk in Leipzig bei gleicher Produktion weniger verdient als sein Kollege in einem westdeutschen Werk. Besonders deutlich wird diese Praxis in Berlin. Die Stadt ist auch im dritten Jahrzehnt nach dem Ende der DDR in Lohnfragen gespalten. Dies ist in keiner Weise nachvollziehbar und demotiviert die arbeitenden Menschen zwischen Ostsee und Erzgebirge.

Wir bitten Sie, sich dafür einzusetzen, dass diese Praxis unter Federführung der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände alsbald beendet wird.

Über eine Antwort von Ihnen würden wir uns freuen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Martin Lebrenz Wolfgang Lesch
Vorsitzender LAN Berlin-Bbg. Vorsitzender LAN Sachsen

Tariffreiheit stärkt betriebliche Mitbestimmung

Liberale Arbeitnehmer gegen Tarifeinheit per Gesetz

Die Liberalen Arbeitnehmer Sachsen begrüßen die Einigung der Senate des Bundesarbeitsgerichtes zur Aufhebung der Tarifeinheit in den Betrieben. Bislang galt das Prinzip „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“, was besonders die großen Gewerkschaften wie ver.di gestärkt hatte.

„Wir hoffen, dass das Bundesarbeitsgericht den Weg für die Tariffreiheit am 7. Juli rechtlich untermauert. Die Entscheidung ist ein guter Tag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die folgerichtige Reaktion auf die seit Jahren schwindende Integrationskraft der im DGB organisierten Gewerkschaften. Ich bin überzeugt, dass durch den nun entstehenden Wettbewerb unter den Gewerkschaften die Interessen der Beschäftigten wieder stärker in den Mittelpunkt rücken. Damit wird die betriebliche Mitbestimmung deutlich aufgewertet“, formuliert der Vorsitzende des LAN-Landesverbandes Sachsen, Wolfgang Lesch, die Position des Vereins.

Anders als der DGB und die Arbeitgeberverbände erwarten die Liberalen Arbeitnehmer keinen tarifpolitischen Flickenteppich und eine Ausweitung betrieblicher Streiks. „Die in Deutschland bestehenden Anforderungen zur Gründung einer Gewerkschaft und deren Einbindung in die betrieblichen Strukturen in Deutschland sind mit Augenmaß gesetzt worden. Die Beschäftigten werden verantwortungsvoll mit ihren neuen Möglichkeiten umgehen. Entsprechend erwarte ich auch keine negativen Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern in den Betrieben. Die Forderungen des Gewerkschaftsbundes und der Arbeitgeberverbände nach einer gesetzlich festgelegten Tarifeinheit sind verfrüht und in der Sache überzogen. Die Gewerkschaften des DGB, insbesondere ver.di, sind aufgerufen, mit neuen und attraktiven Angeboten neue Mitglieder für sich zu werben. Für die Bundesregierung besteht derzeit kein Handlungsbedarf.“

Sind Mindestlöhne für Leiharbeiter sinnvoll?

Am DIenstag hat Bundesarbeitsministerin von der Leyen angekündigt, einen gesetzlichen Mindestlohn für die in den Unternehmen beschäftigten Leiharbeiter einzuführen. Die FDP lehnt die Vorschläge von der Leyens ab.

Hintergrund ist, dass Leiharbeiter gegenüber Ihren festangestellten Kollegen gleich in zweifacher Hinsicht benachteiligt sind: Erstens verdienen sie weniger und zweitens greift bei Ihnen anfangs kein und später nur ein sehr eingeschränkter Kündigungsschutz.

Sind die Pläne der Ministerin richtig oder ein nicht zu rechtfertigender Eingriff des Staates in die Belange der Betriebe? Diskutieren Sie mit uns, indem Sie die unten stehende Kommentarfunktion nutzen.

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