Liberale Arbeitnehmer: Tariffindungskommissionen statt Mindestlöhne per Gesetz!
Mitglieder sprechen sich auf Jahresklausur für branchen- und regionalspezifische Lohnuntergrenzen aus/Forderung nach flexiblem Übergang vom Berufsleben in die Rente
Die Liberalen Arbeitnehmer haben sich auf ihrer am Wochenende stattgefundenen Jahresklausur in Nimbschen bei Grimma für die Einsetzung von Tariffindungskommissionen nach britischem Modell ausgesprochen. Ziel müsse es sein, eine flächendeckende Tariflandschaft zu schaffen, in der für alle Branchen Lohnuntergrenzen gelten. Diese sollen nach Ansicht des Vorsitzenden des LAN-Landesverbandes Sachsen, Wolfgang Lesch, nicht nur branchenspezifisch sondern auch regionalspezifisch ausgestaltet werden. „Das Grundübel ist, dass es in Deutschland Regionen gibt, in denen keine Tarifbindung herrscht. Dies ermöglicht Unternehmen auf der einen Seite mehr Flexibilität. Andererseits öffnet es aber auch Tür und Tor für die Zahlung von Niedriglöhnen. Die Vorschläge von SPD, Grünen, LINKEN und Teilen der CDU zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns gehen am Problem vorbei. Nur eine flächendeckende Tarifbindung wird für stabile Lohnverhältnisse und damit eine leistungsgerechte Bezahlung sorgen.“

Nach Ansicht der LAN sollten die Tariffindungskommissionen drittelparitätisch von Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und unabhängigen Wissenschaftlern besetzt sein, die sich mindestens zweijährlich auf branchen- und regionalspezifische Lohnuntergrenzen einigen. „Uns ist wichtig, dass der Einfluss der Politik auf die Lohnfindung so gering wie möglich ist und dass die künstlich geschaffenen Tarifzonen zwischen Ost- und Westdeutschland endlich einer regionalspezifischen Lohnpolitik weicht. Unterschiedliche Produktivitäten und Lebenshaltungskosten gibt es nicht nur zwischen Cottbus und Düsseldorf sondern auch zwischen München und Bremen“, sagte Lesch.
Des Weiteren verständigten sich die Mitglieder des Vereins auf ein flexibles Modell zum Übergang aus dem Berufsleben in die Rente. Künftig sollen Beschäftigte, deren Rentenanspruch über dem Grundsicherungsniveau liegt, bereits mit sechzig Jahren in Rente gehen können. Gleichzeitig sollen die Zuverdienstgrenzen abgeschafft werden. „Wir sehen hierin ein praktikables Mittel im Kampf gegen den Fachkräftemangel und gegen Altersarmut“, so Lesch weiter.
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