Liberale Arbeitnehmer auf Tour im Bundestag und der FDP-Bundesgeschäftsstelle

Konzepte gegen Altersarmut parteiübergreifend erarbeiten/LAN gegen Ausweitung der Verdienstgrenzen bei Minijobs

Am vergangenen Freitag waren die Liberalen Arbeitnehmer aus Sachsen, Baden-Württemberg und Berlin-Brandenburg anlässlich ihrer jährlichen Berlinfahrt zu Gast im Bundestag. In den Gesprächen mit dem sozialpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Heinrich Kolb, und dem Obmann der FDP-Fraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Pascal Kober, standen die Themen Altersarmut und Lohnuntergrenzen im Mittelpunkt. Die LAN zeigten sich hierbei offen für die Vorschläge der FDP-Bundestagsfraktion, Grundfreibeträge für Rentenbezüge aus privater und betrieblicher Vorsorge einzuführen. „Dies ist ein interessanter Ansatz, durch den Anreize gesetzt würden, stärker privat für das Alter vorzusorgen und auch die Arbeitgeber zu animieren, Geld für seine Beschäftigten anzusparen. Leider löst er nicht das Grundproblem, dass Arbeitnehmer mit geringem Einkommen schlichtweg nicht privat vorsorgen können. Hier muss die FDP nachbessern“, betont Wolfgang Lesch, Vorsitzender der Liberalen Arbeitnehmer Sachsen.

Sein Baden-Württemberger Kollege Raphael Rupp ergänzt: „Wer über auskömmliche Renten reden möchte, der muss auch das Lohnniveau thematisieren. Beschäftigte mit Niedriglöhnen werden künftig kaum Rentenansprüche erwerben, die über der Grundsicherung liegen. Dies ist ungerecht denen gegenüber, die ein Leben lang gearbeitet haben, aufgrund ihres Einkommensniveaus aber nicht genügend Anwartschaften errungen haben. An dieser Stelle müssen die Tarifpartner stärker in Pflicht genommen werden, sich auf auskömmliche Löhne zu einigen, die auch genügend Luft lassen, privat fürs Alter vorzusorgen“, unterstreicht Rupp.

Martin Lebrenz, Landesvorsitzender der LAN Berlin-Brandenburg, kritisiert auch die geplante Erhöhung der Zuverdienstgrenzen bei Mini- und Midi-Jobs von derzeit 400- bzw. 800 Euro um jeweils 50 Euro. „Die Situation für die Beschäftigten wird sich damit nicht ändern. Die geplante Erhöhung ist ein Zubrot, dass sich weder an der Entwicklung der Inflation der vergangenen Jahre orientiert noch substanzielle finanzielle Verbesserungen für die Arbeitnehmer mit sich bringt. Die wahren Profiteure sind die Arbeitgeber, die künftig von noch mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt profitieren würden. Konsequent wäre es, die Zuverdienstgrenzen deutlich zu senken, um Unternehmen den Anreiz zu nehmen, Vollzeitstellen in mehrere Teilzeitstellen aufzusplitten. An dieser Stelle muss die Bundesregierung umdenken, um das Gewicht auf dem Arbeitsmarkt nicht zu stark zugunsten der Arbeitgeber zu verschieben. Damit wäre niemandem geholfen, da mit der Ausweitung der Minijobs auch die Sozialversicherungspflicht der Arbeitnehmer verloren geht“, warnt Lebrenz.

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