Der FDP-Parteitag in Nürnberg entscheidet über Lohnuntergrenzen

Der am 04./05.05.2013 stattfindende FDP-Parteitag kann zu einer Richtungsentscheidung beim Thema Lohnuntergrenzen führen. Mindestens vier Anträge werden in Nürnberg zu diesem Thema behandelt und vor allem liberal denkende Arbeitnehmer gespannt auf die Entscheidung warten. Erstaunlicherweise sind es ja zumeist die Landesverbände aus den alten Bundesländern, die die Probleme erkannt haben. In den neuen Ländern wird konfus über das Thema diskutiert, und wenn man die Mitgliederzahlen betrachtet, muss angenommen werden, dass die Klientel der Arbeitnehmer mehrheitlich der Partei den Rücken gekehrt hat. Auch die Diskussionen in Sachsen erinnern manchmal an das Wort, „dass das Schaf freiwillig zur Schlachtbank geht“. Schade, denn zur Zeit der Wende wurde oft der Begriff des mündigen Bürgers bemüht.

„Viele meiner Freunde und Bekannten bekommen immer dann das große Erwachen, wenn der Rentenbescheid ins Haus flattert und die Erinnerung, dass man damals ja gern zum Erhalt des Unternehmens auf Lohnleistungen verzichtet hat. Vielen der Unternehmen geht es jetzt auch in den neuen Ländern gut, nur der so genannte Kleine Mann geht nach 45 Arbeitsjahren mit Aufstockerleistung in Rente.“

Der ehemalige Sozialminister von Schleswig Holstein, Herr Garg, hat als erster laut über das Thema Lohnuntergrenzen philosophiert und sein Parteikollege Wolfgang Kubicki brachte den Mut auf, das Thema beim Parteitag in Karlsruhe zu platzieren.
Die Liberalen Arbeitnehmer aus Berlin/Brandenburg, Baden-Württemberg und Sachsen werben schon lange für das Thema.

„Leider sind wir in allen drei Ländern bei Landesparteitagen gescheitert und damit schauen auch wir gebannt nach Nürnberg. Wir werden vor Ort sein und an unserem Stand für unsere Politik werben. Sollten auch Sie Gesprächsbedarf haben, dann besuchen Sie uns dort, schreiben eine Mail oder kontaktieren uns auf facebook.

Hier die Meinung der Freiheitlichen aus NRW:

Differenzierte Lohnuntergrenzen

Wir Liberale wollen faire Löhne – und zwar für alle! Das ist für uns eine Frage der Leistungsgerechtigkeit. Aber wir sind gegen einen einheitlichen, flächendeckenden Mindestlohn. Denn die Festlegung eines solchen Mindestlohns würde direkt oder indirekt immer in die Hände der Politik geraten. Die Ermittlung fairer Löhne ist und bleibt aber Sache der Tarifparteien. Wo sich jedoch keine Tarifparteien auf Augenhöhe gegenüberstehen, können den Schwächsten unter Umständen Arbeitsbedingungen jenseits aller Maßstäbe der Leistungsgerechtigkeit diktiert werden. Möglichem Missbrauch wollen wir deshalb entgegentreten. Daher stehen wir zu den bereits heute bestehenden Möglichkeiten in Deutschland, nach Tarifvertragsgesetz, Arbeitnehmerentsende- und Mindestarbeitsbedingungengesetz in einzelnen Branchen Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären oder eine Lohnuntergrenze festzulegen. Dies gehört seit jeher zur deutschen Tarifautonomie und die schwarz-gelbe Bundesregierung hat für weit über zwei Millionen Beschäftigte Tarifverträge und ihre Lohnuntergrenzen neu für allgemeinverbindlich erklärt.

Wir wollen diesen eingeschlagenen Weg im Sinne der Sozialen Marktwirtschaft weitergehen. Wo es erforderlich ist, sollten Lohnuntergrenzen eingeführt werden können – differenziert nach Branchen, dezentral und im Einklang mit der Tarifautonomie. Ausgangspunkt bleiben die Löhne, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern in Tarifverträgen am Markt ausgehandelt werden. Deshalb wollen wir die bestehenden Regelungen für Lohnuntergrenzen überarbeiten und besser aufeinander abstimmen:

• Im Arbeitnehmerentsendegesetz sollte für alle Branchen die Möglichkeit geschaffen werden, die Lohnuntergrenze eines repräsentativen Tarifvertrags auf gemeinsamen Antrag der Tarifpartner und bei Zustimmung des Tarifausschusses für allgemeinverbindlich erklären zu lassen.

• Zudem sollte für Branchen, in denen ein repräsentativer Tarifvertrag nicht existiert, das subsidiäre Verfahren nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz praktikabler gestaltet werden. Dazu kann der unbestimmte Rechtsbegriff der sozialen Verwerfungen gestrichen und durch nachvollziehbare Definitionen der Voraussetzungen für die Bestimmung von Mindestarbeitsbedingungen ersetzt werden. Der Hauptausschuss, der für Lohnuntergrenzen nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz zuständig ist, sollte gestärkt, mit wissenschaftlicher Expertise versehen und von politischer Einflussnahme befreit werden. Wie in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen sind regionale Unterschiede zu berücksichtigen und sinnvolle Ausnahmeregelungen vorzusehen, etwa für Auszubildende.

• Die Nachwirkung von Tarifverträgen sollte zeitlich befristet werden.

• Um zu verhindern, dass sich Monopole oder Kartelle über den Umweg des Tarifrechts bilden, soll in Zukunft das Bundeskartellamt in jedem Verfahren zu Allgemeinverbindlichkeitserklärungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und Verfahren nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz eine Stellungnahme abgeben, die in besonderem Maß berücksichtigt, ob durch einen für allgemeinverbindlich zu erklärenden Tarifvertrag in den Wettbewerb zugunsten eines marktbestimmenden Unternehmens eingegriffen wird, wie das am Beispiel der Deutschen Post AG der Fall war.

Wolfgang Lesch
LAN Sachsen

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