Stellungnahme der LAN zum Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD

Der Koalitionsvertrag im sozial- und arbeitsrechtlichen Teil ist

  • Ungerecht,
  • Unsolidarisch und
  • Unterfinanziert.

Die Einführung einer sog. Mütterrente, der sog. Lebensleistungsrente sowie die Wiederabsenkung des Rentenzugangs ab dem 63. Lebensjahres sind nicht gegenfinanzierte Leistungsausweitungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, die nicht zur nachhaltigen Stabilisierung der Rentenversicherung beitragen.  Im Gegenteil, sie belasten die kommenden Generationen in ungerechtfertigter Weise und stellen einen einseitigen Vertragsbruch des sog. Generationenvertrags dar.

Mit der Weigerung der Großen Koalition, die Rentenbeiträge, so wie gesetzlich festgeschrieben, ab dem 1. Januar 2014 auf 18,3 Prozent abzusenken, werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber enteignet, zumal die zu Unrecht einbehaltenen Beitragsgelder rentenpolitisch zweckentfremden werden. Dieser rentenpolitische Affront gegenüber den Arbeitnehmern und Arbeitgebern wird außerdem ins beitragsrechtliche Chaos führen, denn es gibt derzeit keine gesetzliche Grundlage für die Beibehaltung des bisherigen Beitrags in Höhe von 18,9 Prozent. Der Beitrag muss zum 1. Januar 2014 um 0,6 Prozent gesenkt werden. Erst eine neue gesetzliche Regelung kann den Beitrag wieder um 0,6 Prozent erhöhen. Fraglich ist, ob dies rückwirkend zum 1. Januar 2014 erfolgt oder erst später mit dem Inkrafttreten eines Gesetzes.

Fakt ist, diese reale Rentenbeitragssatzerhöhung lässt sich nicht vertuschen und wird als das wahrgenommen, was es ist: Eine Beitragserhöhung zu Lasten der heutigen Beitragszahler, um unnütze Wahlversprechen zu finanzieren.

Die LAN-Sachsen lehnen dieses Rentenpaket der Koalitionspartner ab, denn es ist schon heute klar, dass aufgrund der demografischen Entwicklung die künftigen Renten sinken und die dafür zu erhebenden Beiträge steigen werden. Mehr Beiträge zahlen für weniger Rente, das ist ungerecht und unsolidarisch!

Das Kapitel des Koalitionsvertrags „Gute Arbeit – modernes Arbeitsrecht“ sollte besser in „Modernes Gewerkschaftssicherungsrecht“ umbenannt werden. Denn die Erweiterung der Regelungen für die Allgemeinverbindlicherklärungen stehen nicht nur im Widerspruch zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes, sie sind auch nicht notwendig. Es bedarf dieser Erweiterung nicht, da der gesetzliche Mindestlohn – so die offizielle Begründung – schließlich ein erträgliches Einkommen der Arbeitnehmer sichern soll. Ob nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer über diesen Mindestlohn hinaus höhere Entgelte vereinbaren, sollte jedoch ihnen überlassen werden und nicht von staat­licher Seite vorgeschrieben werden; und schon gar nicht aufgrund eines sog. besonderen Interesses, das nicht näher im Koalitionsvertrag definiert wird.

Die Tarifautonomie wird mit den neuen Regelungen zur Erweiterung von Allgemeinverbindlicherklärungen nicht gestärkt, sondern nur geschwächt. Sie stehen im diametralen Widerspruch zum verfassungsmäßigen Recht auf Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG). Diese Regelungen werden von den LAN-Sachsen daher strikt abgelehnt, denn sie können nur als verfassungswidrige, einseitige, institutionelle Förderung der Gewerkschaften zu Lasten Dritter angesehen werden.

Der gesetzliche Mindestlohn als politisch festgelegter Mindestlohn wird ebenfalls von den LAN-Sachsen abgelehnt. Er wird weder regionalen noch branchenspezifischen Besonderheiten gerecht. Dieser Mindestlohn ist vielmehr als Arbeitsplatzvernichtungsprogramm, insbesondere für Ostdeutschland und andere strukturschwache Regionen anzusehen.

Zudem diskriminieren die Übergangsregelungen zum neuen gesetzlichen Mindestlohn gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer bis zum Jahr 2017 in den Branchen, in denen der tarifvertraglich vereinbarte Lohn weniger als 8,50 € beträgt. Schließlich erhalten nicht-gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer mit der Einführung des Mindestlohnes sofort ein Arbeitsentgelt in Höhe von 8,50 €, wohingegen gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer mit einem geringeren Tarifentgelt als 8,50 € bis zum Jahr 2017 von dieser Regelung nicht profitieren können. In der gleichen Branche gibt es dann durch den neuen Mindestlohn unterschiedliche Entlohnungstarife. Wir fordern aber gleichen Lohn für gleiche Arbeit! Daher werden auch die Übergangsregelungen von den LAN-Sachsen abgelehnt; sie diskriminieren unzulässig und nicht nachvollziehbar, insbesondere gewerkschaftlich organisierte ostdeutsche Arbeitnehmer.

Th.K

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