Regierung zementiert tarifliche Diskriminierung zwischen Alten und Neuen Ländern
Mit der Einführung weiterer Lohnuntergrenzen in drei Branchen hat die Regierung ihre eigene Arbeitsmarkt- Sozialpolitik ad absurdum geführt.
Für die Beschäftigten industrieller Großwäschereien könnten schon bald Mindestlöhne von 6,36 Euro im Osten und 7,51 Euro im Westen gelten. Das Ziel der Regierung, durch Mindestlöhne eine soziale Mindestschranke zu errichten, wird damit allerdings nur in Ansätzen erreicht.
Mit den neuen Lohnuntergrenzen erwerben Arbeitnehmer künftig zwar einen tariflichen Mindestanspruch. Die vom Tarifausschuss ausgehandelten Entgelte vertiefen dabei jedoch den Verdienst-Graben zwischen Alten und Neuen Ländern. Wenn die ostdeutschen Beschäftigten in immer mehr Bereichen benachteiligt werden, dann zementiert die Regierung damit auch die Ungleichheit in der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld I oder bei der Rente.
Die diskriminierende Wirkung unterschiedlich hoher Löhne zu mildern, war bei den Koalitionsverhandlungen 2005 eine der zentralen Reformziele der Regierung. Dass die Große Koalition, insbesondere das SPD geführte Arbeitsministerium, den von ihr oft gepriesenen sozialen Gerechtigkeitsanspruch nicht mehr ernst nimmt, wurde auch gestern wieder deutlich.
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