Zwischenfazit zur internen Debatte der Liberalen Arbeitnehmer zur Lohnfindung in Deutschland

Dass sich die Arbeitsmarktpolitik nach den Bundestagswahlen grundlegend ändern muss, daran besteht kein Dissens. Der Streit entzündet sich vielmehr an der Frage, wie konkrete Reformansätze ausgestaltet werden sollen. Auch die Liberalen Arbeitnehmer Sachsen erarbeiten derzeit eine Position, welche im Anschluss ein wichtiger Teil ihres Grundsatzpapiers werden soll.
Derzeit lässt sich die Debatte in drei Denkansätzen zusammenfassen:

Erstens die Verfechter eines Bereichsübergreifenden Mindestlohnes. Ein besonders unter Liberalen kontroverser Vorschlag, welcher jedoch bei genauerem Hinsehen durchaus liberal ist. Die Grundüberzeugung ist, dass jedem berufstätigen Menschen ein Mindest-Stundenlohn und, sich daraus ergebend, ein Einkommen zusteht, aus welchem er seinen Lebensunterhalt selbstständig und ohne Hilfe eines alimentierenden Sozialstaates bestreiten kann. Da die Unabhängigkeit der Menschen vom Staat eine ur-liberale Grundüberzeugung ist, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass jeder Arbeitnehmer ein Gehalt bekommen muss, mit dem er ohne staatliche Zuschüsse überleben kann. Ansonsten sieht er sich der staatlichen Willkür bei der Vergabe von Zuschüssen ausgesetzt, welche wiederum mit der Maxime der selbstständigen Lebensführung unvereinbar ist.

Zweitens die Befürworter branchenspezifischer Lohnuntergrenzen. Diese Überlegung lehnt an  die derzeitige Tarifpraxis der Bundesregierung an, nach welcher in den einzelnen Wirtschaftszweigen Mindestlohn-Grenzen eingezogen werden, um die Menschen vor Lohndumping zu schützen beziehungsweise die in einigen Unternehmen bereits gängige Praxis der Zahlung sittenwidriger Löhne zu beenden. Anders als die Bundesregierung und die FDP fordern die hiesigen Unterstützer auch die Angleichung der Tariflöhne zwischen Ost und West. Seit Jahren arbeiten viele Menschen in den Neuen Bundesländern länger als ihre Kollegen in den Alten Ländern und leisten die gleiche hervorragende Arbeit. Da ist es nur gerechtfertigt, ihnen gleiche Löhne zu bezahlen.

Drittens die Fürsprecher staatlicher Zurückhaltung bei der Lohnfindung. Die Einführung branchenspezifischer oder -übergreifender Mindestlöhne wird strikt abgelehnt. Stattdessen werden steuerliche Entlastungen gefordert, um Arbeit wieder attraktiver zu machen und die Anreize, auch eine weniger gut bezahlte Arbeit aufzunehmen, zu verstärken. Als mögliche Entlastung der Arbeitnehmer wird eine stärkere steuerliche Absetzbarkeit der Fahrten zur Arbeitsstelle gefordert. Zur Absicherung der Arbeitnehmer wird ein Mindesteinkommen gefordert, für dessen Umsetzung und Realisierung auch der Staat in die Verantwortung genommen wird.

Fazit: Bereits aus den ersten Beiträgen wird deutlich, dass es innerhalb der Liberalen Arbeitnehmer eine generelle Bereitschaft gibt, über die Absicherung der Löhne nach unten zu verhandeln. Die Frage, ob flächendeckende Mindestlöhne oder branchenspezifische Lohnuntergrenzen die Lösung sind, muss und wird sich in den kommenden Wochen klären.
Weitgehender Konsens scheint bislang in der Frage zu bestehen, dass alle Berufstätigen einen Anspruch auf eine Mindestabsicherung in Form eines Mindestlohnes geltend machen können sollen.
Denn auch wenn die Verfechter freier Lohnfindung am Markt Mindestlohn-Ansprüche ablehnen, so lässt sich aus dem von ihnen geforderten Mindesteinkommen ebenfalls ein Mindestlohn errechnen. Die gefühlten Gegensätze zwischen den Gruppen sind somit weitaus größer als die tatsächlichen Unterschiede.

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