Was von Schwarz-Rot übrig bleibt: Eine Bilanz aus Arbeitnehmersicht
Bereits zwei Wochen nach den Bundestagswahlen ist die Große Koalition aus den Medien verschwunden. Gerade so, als habe diese nie regiert. Alle Blicke richten sich nun auf die kommende Regierung aus CDU/CSU und FDP. Was aber haben Konservative und Sozialdemokraten in den vergangenen vier Jahren für die Arbeitnehmer bewirkt? Eine Analyse an vier Beispielen:
Beispiel 1 – Sozialbeiträge: Die Lohnzusatzkosten sollten dauerhaft unter die Marke von 40% fallen, so dass Ziel der Koalition im Jahr 2005. Formal hat sie dieses Ziel auch erreicht: Zum Abschluss der Regierung liegen die Sozialbeiträge knapp unter dieser Marke. Allerdings wird bereits heute deutlich, dass dieses Niveau gehalten werden kann. Die Arbeitslosenbeiträge steigen Anfang 2010 auf 3,0%. Ob sie infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise auf diesem Niveau gehalten werden können, scheint derzeit mehr als fraglich.
Auch die Beiträge für den Gesundheitsfonds werden steigen. Derzeit werden sie mit Steuermitteln, immerhin knapp 14 Milliarden Euro, künstlich bei 14,9% gehalten. Das für 2010 vorhergesagte Defizit der Krankenkassen von mehr als 7 Milliarden Euro wird daher einen Beitragsanstieg nach sich ziehen. Zudem wird der staatliche Zuschuss zur GKV aufgrund des gigantischen Haushaltsdefizits nicht weiter erhöht werden können. Die Folge werden auch hier deutlich steigende Beiträge für die Arbeitnehmer sein.
Nicht zuletzt müssen auch die Rentenbeiträge ansteigen. Die Regierung hat mit ihrer Rentengarantie und den in diesem Jahr stark erhöhtem Renten Tür und Tor für ein riesiges Defizit in der Gesetzlichen Rentenversicherung geöffnet. Wer dies stopfen muss, ist klar: Die Arbeitnehmer
Fazit: Die Regierung hat es verpasst, die Sozialen Sicherungssysteme in den vergangenen vier Jahren zukunftsfest zu machen. Und das, obwohl sie mit ihren Mehrheiten alle Möglichkeiten dazu gehabt hätte. Die Sozialbeiträge werden vermutlich schon 2010 deutlich über der 40%-Marke liegen und in den nächsten Jahren noch einmal deutlich anziehen.
Beispiel 2 – Rente: Auch in diesem Punkt galt: Drei Jahre lang Stillstand, um im Wahljahr umso deutlicher nach vorne zu preschen. Mit der deutlichen Erhöhung der Renten und dem Ausschluss von Rentenkürzungen mögen Angela Merkel und Arbeitminister Scholz die heute etwa 20 Millionen Ruheständler besänftigt haben. Gleichzeitig bürden sie damit den nachfolgenden Generationen einen immensen Schuldenberg in der Rentenkasse auf. Die steigenden Ausgaben werden, wenn überhaupt, nicht ohne einen kräftigen Anstieg der Rentenbeiträge gegen finanziert werden können. Sollen die Beiträge nicht dauerhaft über 22% steigen, muss es auch Rentenkürzungen geben dürfen, wenn die Einkommen der Beschäftigten nicht steigen. Der überdehnte Bundeshaushalt erlaubt ebenfalls keine weitere Erhöhung des Steuerzuschusses in die Rentenversicherung.
Fazit: Der Schwarz-Rote Rentenkompromiss gefährdet die Existenz der gesetzlichen Rentenversicherung. Er wird nur ein kurzes Experiment bleiben. Bereits 2010 müssen Änderungen folgen, um den finanziellen Kollaps der Gesetzlichen Rentenversicherung zu verhindern und die kommenden Generationen nicht über Gebühr zu belasten.
Beispiel 3 – Arbeitsvermittlung: Die Regierung wollte die Grundsicherung optimieren. Etwa durch eine bessere Vermittlungsstrategie in den Arbeitsagenturen, ergänzt durch private Arbeitsvermittler. Bekämpft werden sollte zudem der Leistungsmissbrauch, um so die Kosten zu reduzieren. Einigen konnten sich die Koalitionäre nur auf die Einbeziehung unter 25-jähriger Bezieher von Arbeitslosengeld II in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Zu keiner Einigung kam es hingegen bei der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuorganisation der Arbeitsgemeinschaften zwischen der Bundesanstalt für Arbeit und den Jobcentern in den „Optionskommunen“.
Fazit: Durch die Einbeziehung junger Arbeitsloser in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern wurde der Leistungsmissbrauch erschwert. Gleichzeitig blieb einer Hauptschwerpunkte für eine schnelle und reibungslose Vermittlung von Langzeitarbeitslosen, die Neuregelung der Zuständigkeiten bei der Arbeitsvermittlung, im Streit zwischen Bund und Kommunen hängen. Damit wird hunderttausenden Arbeitslosen der Widereinstieg in den Arbeitsmarkt erschwert, wenn nicht gar verbaut.
Beispiel 4 – Niedriglohnsektor: Durch eine Reform des Niedriglohnsektors wollte die Regierung Menschen mit geringer Ausbildung eine Brücke in den Arbeitsmarkt bauen. Durch die Möglichkeit, Arbeitsplätze mit niedriger Entlohnung anzubieten, sollte dieser Personenkreis zur Arbeitsaufnahme motiviert werden. Durch die Einführung von Mindest- und Kombilöhnen sollten generelle Anreize zur Aufnahme von Arbeit geschaffen werden. Durch die Einführung von Lohnuntergrenzen in mehr als einem halben Dutzend Branchen hat die Regierung dieses Ziel aus den Augen verloren und sich einseitig auf die Ausweitung von Mindestlöhnen konzentriert.
Fazit: Durch die Einziehung von Lohnuntergrenzen hat die Regierung ihr Ziel, mehr Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ad absurdum geführt. Statt Beschäftigung auch für gering Qualifizierte zu ermöglichen, hat sie diese durch zu hohe Tariflöhne mindestens mittelfristig aus dem ersten Arbeitsmarkt ausgegrenzt. Der dringend nötige Ausbau des Mindestlohnsektors wird somit konterkariert. Für die Zukunft wichtige Arbeitskräfte bleiben unberücksichtigt. Ihr Potential geht verloren.
Summa summarum hat die Große Koalition, gemessen an ihren Möglichkeiten, keine nennenswerten Impulse für mehr Beschäftigung setzen können. Zwar wurden die Sozialbeiträge mit zweifelhaften Mitteln kurzfristig unter die 40%-Marke gedrückt und so der Faktor Arbeit temporär entlastet. In der nächsten Legislatur wird es zu deutlichen Beitragsanstiegen kommen, welchen den privaten Haushalten einen beträchtlichen Anteil ihrer Einkommen nehmen und so die Spar- und Konsumneigung dämpfen werden. Gleichzeitig müssen die Beschäftigten befürchten, dass die Unternehmen durch finanzielle Mehrbelastungen Neueinstellungen hinausschieben oder ganz auf sie verzichten.
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt wird sich nicht signifikant verbessern. Derzeit arbeiten in Deutschland rund 40 Millionen Menschen. Nur rund 25 Millionen von ihnen befinden sich jedoch in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Dies bedeutet, dass weniger als ein Drittel der Bundesbürger den Wohlstand für ein ganzes Land erwirtschaftet. Betrachtet man die Situation im Niedriglohn- und Leiharbeitsbereich, so dürfte sich an diesem Trend in den kommenden Jahren nur wenig ändern. Der Niedriglohnbereich als Sprungbrett in den ersten Arbeitsmarkt verliert durch zu hoch angesetzte Lohnuntergrenzen an Wirkung. Und aus Leiharbeit entstehen nach wie vor zu wenige langfristige Arbeitsverhältnisse.
Die neue Regierung wird nicht umher kommen, die Lohnnebenkosten auch mittels unpopulärer Entscheidungen – etwa Rentenkürzungen- unter der 40%-Marke zu halten. Andernfalls wird der Faktor Arbeit zu stark belastet, um deutsche Firmen in der Wirtschaftskrise wettbewerbsfähig sein zu lassen und Neueinstellungen vorzunehmen.
Die Zugangshürden am Arbeitsmarkt müssen deutlich gesenkt werden. Für Ungelernte und Langzeitarbeitslose müssen Ausnahmen vom Kündigungsschutz und der Tarifbindung gelten dürfen, um den noch immer übermäßig hohen Anteil an Langzeitarbeitslosen zu senken.
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