Längere Ladenöffnungszeiten im Einzelhandel dürfen nicht zu Lasten der Familien gehen

Die von einigen Einzelhandels-Ketten geplante Verlängerung der Ladenöffnungszeiten von 20 auf 22 Uhr beziehungsweise von 22 auf 0 Uhr könnte besonders in den Innenstädten zu einer abendlichen Belebung führen. Besonders Personen, die länger arbeiten, profitieren von der Ausweitung der Ladenöffnungszeiten. Laut Aussagen des Einzelhandelsverbandes geht ein Großteil der im letzten Jahr erzielten Zuwächse von fünf Prozent auf die Ausweitung der Öffnungszeiten auf 22 Uhr zuück. Diese Entwicklung wird durch die neuerliche Ausweitung zu stabilisieren versucht.

Gleichzeitig fordern die Liberalen Arbeitnehmer Sachsen (LAN), dass Familien, besonders Alleinerziehende, durch die Neuregelung nicht stärker als bislang belastet werden dürfen. „Ein intaktes Familienleben hat für uns in diesem Fall eindeutig Vorrang vor den Interessen
der Unternehmen des Einzelhandels“, so Wolfgang Lesch auf einer Sitzung des Arbeitkreises Einzelhandel der LAN. Für Beschäftigte mit Kindern müssen Freistellungsregelungen für die Zeit nach 20 Uhr her. Wir akzeptieren nicht, dass längere Öffnungszeiten auf dem Rücken der
Familien ausgetragen werden“, so Lesch weiter.

Der Arbeitskreis fordert das sächsische Arbeitsministerium auf, sich stärker als bislang um die Interessen der berufstätigen Eltern zu kümmern. Als Lösungsvorschlag wurde der verstärkte Einsatz von Aushilfskräften genannt. „Eine schleichende Auflösung der Grenzen
zwischen Privat- und Berufsleben muss vermieden werden“, so Lesch abschließend.

Eine Antwort zu “Längere Ladenöffnungszeiten im Einzelhandel dürfen nicht zu Lasten der Familien gehen”

  1. Manfred Eder sagt:

    Eine Verlängerung der Arbeitszeiten finde ich gut!
    Ich bin Berufstätig und seit dem ich bis um 22.00 Uhr einkaufen kann bin ich viel weniger gestresst.
    Auch die Belangen die Arbeitnehmer vor zu langen Arbeitstagen zu schützen finde ich unterstützenswert.
    mfG
    Manfred

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