Gericht bestätigt Position der LAN – Solidaritätsbeitrag verfassungswidrig

Ein Urteil des Finanzgerichtes Niedersachsen hat die Position der Liberalen Arbeitnehmer Sachsen zur Verfassungswidrigkeit des Solidaritätsbeitrages bestätigt und der Steuer somit die rechtliche Grundlage genommen.
Die Richter bemängelten in ihrer Begründung die fristlose Erhebung, welche mit §116 GG nicht vereinbar sei. Laut Grundgesetz muss der Bedarf der Steuererhebung jährlich geprüft werden, da es sch beim Solidaritätsbeitrag um eine zeitliche begrenze Abgabe handelt. Dies
wird jedoch seit Jahren nicht getan, da die Steuer im Bundeshaushalt mit etwa 12 Milliarden Euro zu Buche schlägt.

Die Liberalen Arbeitnehmer begrüßen das Urteil und fordern die Bundesregierung auf, den seit Jahren umstrittenen Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer ersatzlos zu streichen. „Die FDP muss nun dafür Sorge tragen, dass die Steuer nicht durch andere
Abgaben ersetzt wird. Wir fordern, dass die aus der Abschaffung entstehenden Mittel zu 100% den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Gute kommen. Dies wäre ein wichtiges Zeichen, dass sich Arbeit wieder lohnt und ein Grund, auf Bundesebene endlich mit dem Sparen zu beginnen“, betonte Wolfgang Lesch.

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