Die Entscheidung zur Neuregelung der Jobcenter ist überfällig

Die in dieser Woche getroffene Entscheidung der Bundesregierung, die Zukunft der Jobcenter mithilfe einer Grundgesetzänderung zu sichern, findet bei den Liberalen Arbeitnehmern Sachsen ein positives Echo.

Der LAN-Vorsitzende Wolfgang Lesch betont, dass die Beibehaltung der Jobcenter im Interesse der Arbeitssuchenden liegt. „Mit dieser Entscheidung ist ein weiteres Gesetz von Rot-Grün obsolet, welches vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden war. Die nun anstehende Neuregelung hilft allen Arbeitssuchenden, da die Betreuung in den Jobcentern vor Ort und somit in einer Hand verbleiben kann. Wir würden es begrüßen, wenn als Konsequenz aus dem Urteil die Optionskommunen eine deutliche Aufwertung erfahren. Dies wäre am besten durch eine zeitliche und quantitative Entfristung gestaltbar“, so Lesch in einer Stellungnahme des LAN-Vorstandes.

Die LAN fordern die Bundesregierung zudem auf, darauf zu achten, dass die Optionskommunen unabhängig von der Bundesagentur für Arbeit agieren können, damit für die Arbeitsuchenden passgenaue Arbeits- und Fortbildungsangebote vor Ort gefunden und ausgestaltet werden können. Auch muss darauf geachtet werden, dass eine Grundgesetzänderung die Ausnahme bleibt. Konkrete Zahlen haben in der Verfassung daher nichts verloren.

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