Neuregelung beim Arbeitslosengeld darf nicht zu Lasten von Beitragszahlern und Geringverdienern gehen

Die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärte bisherige Berechnungspraxis der Regelsätze für Kinder und Jugendliche beim Arbeitslosengeld II darf nach Ansicht der Liberalen Arbeitnehmer Sachsen e.V. nicht zu Lasten der Beitragszahler, insbesondere von Geringverdienern gehen. Darauf einigte sich der Vorstand des Vereins auf seiner Sitzung am Dienstagabend in Chemnitz.

Der Richterspruch ist aus Sicht des Vereins kein Aufruf zur Erhöhung der Regelsätze. „Was die Oppositionsparteien jetzt fordern, ist schon abenteuerlich. Zuerst kippt das Verfassungsgericht eine Regelung, welche maßgeblich von SPD und Grünen initiiert worden ist und nun spielen genau diese Parteien die gesellschaftlichen Wohltäter, indem sie die Erhöhung der Regelsätze fordern. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in der Sozialgesetzgebung ein Lohnabstandsgebot verankert ist, um denjenigen, der arbeitet finanziell besser zu stellen als denjenigen, der nicht arbeitet. Diese Regel muss eingehalten werden, sonst droht ein Lohndumping –Wettbewerb und der Verlust der Arbeitsanreize für Geringverdiener“, so Wolfgang Lesch nach der Sitzung.

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