Analyse: Was bedeutet der neue Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk?
Nachdem der Mindestlohntarifvertrag im Gebäudereinigerhandwerk zum 30.09.2009 ausgelaufen ist, wurde nun am 09.03.2010 die Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gebäudereinigerhandwerk im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Folgende Mindestlöhne gelten ab dem 10.03.2010:
„Neue Bundesländer“
ab 10.03.2010 ab 01.01.2011
6,83 EUR; 7,00 EUR
8,66 EUR; 8,88 EUR
„Alte Bundesländer“ und Berlin
ab 10.03.2010 ab 01.01.201
8,40 EUR; 8,55 EUR
11,13 EUR; 11,50 EUR
Erläuterungen:
Lohngruppe 1 u. a. für Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten,
Lohngruppe 6 für Glas- und Fassadenreinigung, Reinigung von Verkehrs- und Außenbeleuchtungsanlagen.
Bis zum 31.12.2010 erhalten Beschäftigte in den Neuen Bundesländern so viel weniger als ihre Kollegen im Westen:
Lohngruppe 1: 77%
Lohngruppe 6: 71,5%
Ab dem 01.01.2011 erhalten Beschäftigte in den Neuen Bundesländern so viel weniger als ihre Kollegen im Westen:
Lohngruppe 1: 78%
Lohngruppe 6: 70,5%
Dies bedeutet, dass auch nach der Tariferhöhung zum 01. Januar 2011 eine signifikante Kluft zwischen den Löhnen in den Neuen und Alten Bundesländern bestehen bleiben wird. In der Lohngruppe 6 vergrößert sich der Abstand der Löhne sogar leicht.
Darüber hinaus werden die in den Neuen Ländern Beschäftigten der Lohngruppe 1 auch im Jahr 2011 nicht den von den Gewerkschaften geforderten Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro verdienen.
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