Liberale Arbeitnehmer verabschieden Dresdener Erklärung / Stärkung der Tariffreiheit statt staatlichem Mindestlohn

Verein fordert Kurskorrektur in der Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik

Mit einer deutlichen Positionierung in der Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik haben die Liberalen Arbeitnehmer (LAN) aus Sachsen, Berlin-Brandenburg, Hamburg und Baden-Württemberg am heutigen Freitag ein Gegenmodell zu den Forderungen der Gewerkschaften nach einem staatlichen Mindestlohn präsentiert. In ihrer „Dresdener Erklärung“ unterstreichen die LAN den Vorrang der Tariffreiheit vor der insbesondere vom DGB geplanten Tarifeinheit. „Das System der Tarifautonomie und der Tariffreiheit hat sich bewährt. Dass sowohl Gewerkschaften als auch SPD, LINKE und Grüne die Tarifhoheit in die Obhut des Staates geben wollen, zeige, wie wenig diese in der Lage seien, sich mit den Problemen der Menschen auseinanderzusetzen, so die Unterzeichner.

Des Weiteren fordern die LAN von den Unternehmen, ihren Mitarbeitern existenzsichernde Löhne zu zahlen und so einen entscheidenden Beitrag zur Finanzierung des öffentlichen Gemeinwesens zu leisten. Unternehmen, die ihren Beschäftigten sittenwidrige Löhne zahlen, hätten kein Recht, in Deutschland auf Kosten der Allgemeinheit Geschäfte zu machen.

Um gut bezahlte Arbeit deutschlandweit zu sichern, fordern die LAN von den Beschäftigten einen eigenen Beitrag. Jeder Arbeitnehmer müsse sich darüber im Klaren sein, dass er für seine Rechte und eine gute Bezahlung engagieren müssen. Ein hoher Lebensstandard sei kein Selbstläufer sondern das Ergebnis regelmäßiger Verhandlungen der Tarifpartner auf Augenhöhe. Dies setze jedoch voraus, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite die entsprechende Unterstützung in den Unternehmen erführen, so die LAN weiter.

Dresdener Erklärung

Eine Antwort zu “Liberale Arbeitnehmer verabschieden Dresdener Erklärung / Stärkung der Tariffreiheit statt staatlichem Mindestlohn”

  1. Ich meine, daß Sie hier einen falschen Eindruck, wenn Sie den Tariflohn mit dem Mindestlohn in praktischer Hinsicht gleichsetzen.

    Nur die Tarifparteien können den Tariflohn festlegen. Dieser Lohn steht6 über dem Mindestlohn, d.h. auch über dem „angemessenen Lohn“ nach § 612(2) BGB und erst recht über dem sittenwidrigen Lohn nach § 138 BGB.

    Zwischen den beiden „Extremen“ steht der Mindestlohn. Er kann vom Gericht festgelegt werden, aber auch vom Staat — niemals aber von den Tarifparteien. Es steht ihnen nicht zu, den Mindestlohn festzulegen. Zwar können die Gewerkschaften für die Allgemeinverbindlicherklärung von bestimmten Lohnhöhen plädieren, aber das war es dann. Mehr können die Gewerkschaften nicht tun. Alles andere liegt in staatlicher Hand.

    Luis

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