Einigung in der Zeitarbeit: Die Richtung stimmt, die Reichweite noch nicht

Die Liberalen Arbeitnehmer begrüßen die Ende März von der Bundesregierung getroffene Entscheidung, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu ändern. Hintergrund waren Befürchtungen von Gewerkschaften und Arbeitgebern, ohne einen Mindestlohn könne es durch die ab dem 1. Mai eintretende volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Zeitarbeit zu einem ruinösen Lohnwettbewerb kommen. Dieser Befürchtung wurde nun entgegengetreten, indem die von Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelten Tariflöhne von 7,79 in West- und 6,89 in Ostdeutschland als allgemeinverbindlich festgelegt wurden.

Darüber hinaus wird künftig auch eine Regelung ins AÜG aufgenommen, die verhindern soll, dass Unternehmen sich von festangestellten Mitarbeitern trennen und diese über eine konzerninterne Zeitarbeitsfirma wieder einzustellen.

Die LAN begrüßen die geplanten Neuregelungen als grundsätzlich richtig, bemängeln jedoch, dass zentrale Fragen der Zeitarbeit weiterhin ausgespart worden sind. So gäbe es noch immer keine Antwort auf die Frage, ab wann das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ (Equal Pay) gelten soll – die LAN fordern dies nach höchstens sechs Monaten. Nach wie vor ungeklärt ist auch die Frage, wie Missbrauch in der Zeitarbeit wirkungsvoller als bislang bekämpft werden kann. Das Problem ist hier der Vollzug durch die zuständigen Behörden. Die LAN fordern Antworten auf beide Fragen bis zum Sommer 2011!

Eine Antwort zu “Einigung in der Zeitarbeit: Die Richtung stimmt, die Reichweite noch nicht”

  1. Irene sagt:

    Warum bitte schön wird im Osten Deutschlands wieder weniger Tariflohn ausgehandelt in Zeitarbeitsfirmen als in den alten Bundesländern? Das ist doch schon wieder volle Diskriminierung der AN hier im Osten! Das ist doch eine Frechheit! Als LAN protestiere ich entschieden gegen diese Praxis!
    lib Gr aus C Irene

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